Kennzeichen DD: Zulassungsbezirk Dresden (Stadt) & digitale Abwicklung
Steckbrief zum Unterscheidungszeichen DD
Das amtliche Unterscheidungszeichen DD wird im Zulassungsbezirk Dresden (Stadt) (Sachsen) ausgegeben. Örtlich zuständig ist Stadt Dresden. Über die digitale Plattform können Sie für diesen Bezirk freie DD-Wunschkennzeichen reservieren, DIN-geprägte Schilder anfordern sowie Neuzulassungen, Umschreibungen und Außerbetriebsetzungen direkt online einreichen.
Zuständige Kfz-Zulassungsbehörde für das Kürzel DD
Stadt Dresden
Hauboldstr. 701239 Dresden
Öffnungszeiten: Mo 08:00-12:00, Di 08:00-17:00, Mi 09:00-12:00, Do 08:00-17:00, Fr 08:00-12:00
Zur i-Kfz-Plattform Dresden (Stadt) →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Digitale Plattform-Module für Dresden (Stadt) (DD)
Wählen Sie den gewünschten Vorgang für den Zulassungsbezirk Dresden (Stadt):
Zuständige Kfz-Zulassungsbehörde für das Kürzel DD – Dresden (Stadt) (20)
- Dresden Altfranken
- Dresden Blasewitz
- Dresden Friedrichstadt
- Dresden Gompitz
- Dresden Gompitz, Gompitz
- Dresden Gompitz, Ockerwitz
- Dresden Gompitz, Pennrich
- Dresden Gompitz, Roitzsch
- Dresden Gompitz, Steinbach
- Dresden Gompitz, Unkersdorf
- Dresden Gompitz, Zöllmen
- Dresden Innere Altstadt
- Dresden Langebrück
- Dresden Striesen
- Dresden Tolkewitz
- Hellerau
- Klotzsche
- Marsdorf
- Weixdorf
- Wilschdorf
Antworten zum Unterscheidungszeichen DD (Dresden (Stadt))
- Welcher Zulassungsbezirk vergibt das Unterscheidungszeichen DD?
- Das amtliche Kfz-Kennzeichen DD gehört zum Zulassungsbezirk Dresden (Stadt) im Bundesland Sachsen. Die örtlich zuständige Behörde ist Stadt Dresden.
- Wie kann ich freie DD-Wunschkennzeichen online prüfen und reservieren?
- Über die digitale Kennzeichen-Prüfung können Sie Ihre Wunschkombination mit dem Ortskürzel DD (ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) abfragen, verbindlich reservieren und geprägte DIN-Schilder direkt per Post anfordern.
- Sind für Fahrzeuge mit DD-Kennzeichen alle i-Kfz-Vorgänge digital verfügbar?
- Ja. Über die i-Kfz-Plattform für Dresden (Stadt) lassen sich Neuzulassung, Halterwechsel, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung (Abmeldung) sowie Adressänderungen durchgehend online ohne Behördentermin abwickeln.
- Darf das DD-Kennzeichen bei einem Umzug oder Halterwechsel übernommen werden?
- Ja. Durch die bundesweite Kennzeichenmitnahme kann ein bestehendes DD-Kennzeichen bei Wohnsitzwechsel oder Umschreibung weitergeführt werden, sofern das Fahrzeug zugelassen bleibt. Neue Schilder sind in diesem Fall nicht erforderlich.
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Alle Kennzeichen-Kürzel in Sachsen →Zuletzt aktualisiert: 25.10.2026.